Unfall mit dem Mietwagen im Ausland: Schritt für Schritt – was jetzt zu tun ist
- Ruhe bewahren – die meisten Unfälle im Urlaub sind Kleinkollisionen ohne Verletzte
- Europäischer Notruf: 112 (gilt in allen EU-Ländern + vielen weiteren)
- Mietwagenvermieter sofort informieren – auch bei kleinen Schäden
- Europäischen Unfallbericht (Constat Amiable) ausfüllen – liegt im Handschuhfach
Ein Unfall mit dem Mietwagen im Ausland – das klingt nach einem Albtraum. Tatsächlich passiert es nicht selten: unbekannte Straßenführung, Linksverkehr, andere Verkehrsregeln. Mit dem richtigen Vorgehen wird aus dem Stress eine lösbare Situation.
Die ersten 10 Minuten nach dem Unfall
Warnblinkanlage einschalten
Sofort nach dem Aufprall – andere Verkehrsteilnehmer warnen.
Fahrzeug sichern
Warndreieck aufstellen (mindestens 50 m hinter dem Fahrzeug auf Landstraße, 100 m auf der Autobahn).
Verletzte versorgen
Erste Hilfe leisten. Ist jemand verletzt: sofort 112 anrufen.
Notruf falls nötig
112 gilt in ganz Europa. Polizei kommt nicht automatisch – bei Sachschäden ohne Verletzte entscheiden die Beteiligten selbst.
Fotos machen
Beide Fahrzeuge, Schäden, Kennzeichen, Unfallstelle, Straßenmarkierungen.
Wann muss die Polizei gerufen werden?
In Deutschland: Polizei bei jedem Unfall mit Personenschaden und bei Fahrerflucht. Bei reinem Sachschaden reicht der Europäische Unfallbericht. Im Ausland gelten andere Regeln:
- Spanien, Portugal, Frankreich, Italien: Bei reinem Sachschaden reicht der gemeinsame Unfallbericht ohne Polizei
- UK, Irland: Polizei (999) bei Verletzten. Bei Sachschaden: Daten austauschen, Meldung innerhalb 24 Stunden
- Osteuropa, Türkei, Marokko: Polizei immer rufen – ohne Polizei-Protokoll keine Versicherungsleistung
Unterschreibe nichts und sage nichts was als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann – auch nicht ‚Es tut mir leid‘. Das gilt besonders im Ausland wo du die Sprache nicht verstehst.
Daten austauschen: Was du brauchst
- Name, Adresse, Telefonnummer der anderen Partei
- Kennzeichen und Fahrzeugdaten
- Name und Nummer der gegnerischen Versicherung (steht auf der Grünen Karte)
- Namen und Kontakte von Zeugen
- Fotos: Kennzeichen, Fahrzeuge, Schäden, Unfallstelle
Mietwagenvermieter informieren
Den Vermieter so schnell wie möglich anrufen – die Notfallnummer steht im Mietvertrag. Wichtig:
- Unfallnummer mitteilen falls Polizei da war
- Schäden beschreiben
- Fragen ob Weitermietung möglich oder Ersatzfahrzeug nötig
Europäischen Unfallbericht ausfüllen
Das Formular (Constat Amiable / European Accident Statement) liegt im Handschuhfach jedes Mietwagens. Es wird von beiden Unfallparteien gemeinsam ausgefüllt. Wichtig: Das Formular beschreibt den Unfallhergang – keine Schuldzuweisung. Beide Seiten unterschreiben, jeder behält eine Kopie.
Die App ‚e-CAS‘ (European Claims Accident Statement) ermöglicht das digitale Ausfüllen auf dem Smartphone – in mehreren Sprachen verfügbar und besonders hilfreich wenn die andere Partei kein Deutsch spricht.
Nach dem Urlaub: Was noch zu tun ist
- Versicherung des Vermieters und eigene Reiseversicherung informieren
- Alle Dokumente aufbewahren (Unfallbericht, Fotos, Polizeiprotokoll, Kostenbelege)
- Bei Streit über Schadenersatz: Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren
Fazit
Ruhe bewahren, dokumentieren, den Vermieter informieren und den Unfallbericht korrekt ausfüllen – das sind die vier wichtigsten Schritte. Wer Vollkasko ohne Selbstbeteiligung gebucht hat, ist finanziell gut abgesichert und kann sich voll auf die Situation konzentrieren.