Unfall mit dem Mietwagen im Ausland: Schritt für Schritt – was jetzt zu tun ist

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ruhe bewahren – die meisten Unfälle im Urlaub sind Kleinkollisionen ohne Verletzte
  • Europäischer Notruf: 112 (gilt in allen EU-Ländern + vielen weiteren)
  • Mietwagenvermieter sofort informieren – auch bei kleinen Schäden
  • Europäischen Unfallbericht (Constat Amiable) ausfüllen – liegt im Handschuhfach

Ein Unfall mit dem Mietwagen im Ausland – das klingt nach einem Albtraum. Tatsächlich passiert es nicht selten: unbekannte Straßenführung, Linksverkehr, andere Verkehrsregeln. Mit dem richtigen Vorgehen wird aus dem Stress eine lösbare Situation.

Die ersten 10 Minuten nach dem Unfall

1

Warnblinkanlage einschalten

Sofort nach dem Aufprall – andere Verkehrsteilnehmer warnen.

2

Fahrzeug sichern

Warndreieck aufstellen (mindestens 50 m hinter dem Fahrzeug auf Landstraße, 100 m auf der Autobahn).

3

Verletzte versorgen

Erste Hilfe leisten. Ist jemand verletzt: sofort 112 anrufen.

4

Notruf falls nötig

112 gilt in ganz Europa. Polizei kommt nicht automatisch – bei Sachschäden ohne Verletzte entscheiden die Beteiligten selbst.

5

Fotos machen

Beide Fahrzeuge, Schäden, Kennzeichen, Unfallstelle, Straßenmarkierungen.

Wann muss die Polizei gerufen werden?

In Deutschland: Polizei bei jedem Unfall mit Personenschaden und bei Fahrerflucht. Bei reinem Sachschaden reicht der Europäische Unfallbericht. Im Ausland gelten andere Regeln:

  • Spanien, Portugal, Frankreich, Italien: Bei reinem Sachschaden reicht der gemeinsame Unfallbericht ohne Polizei
  • UK, Irland: Polizei (999) bei Verletzten. Bei Sachschaden: Daten austauschen, Meldung innerhalb 24 Stunden
  • Osteuropa, Türkei, Marokko: Polizei immer rufen – ohne Polizei-Protokoll keine Versicherungsleistung
⚠️ Niemals Schuld anerkennen

Unterschreibe nichts und sage nichts was als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann – auch nicht ‚Es tut mir leid‘. Das gilt besonders im Ausland wo du die Sprache nicht verstehst.

Daten austauschen: Was du brauchst

  • Name, Adresse, Telefonnummer der anderen Partei
  • Kennzeichen und Fahrzeugdaten
  • Name und Nummer der gegnerischen Versicherung (steht auf der Grünen Karte)
  • Namen und Kontakte von Zeugen
  • Fotos: Kennzeichen, Fahrzeuge, Schäden, Unfallstelle

Mietwagenvermieter informieren

Den Vermieter so schnell wie möglich anrufen – die Notfallnummer steht im Mietvertrag. Wichtig:

  • Unfallnummer mitteilen falls Polizei da war
  • Schäden beschreiben
  • Fragen ob Weitermietung möglich oder Ersatzfahrzeug nötig

Europäischen Unfallbericht ausfüllen

Das Formular (Constat Amiable / European Accident Statement) liegt im Handschuhfach jedes Mietwagens. Es wird von beiden Unfallparteien gemeinsam ausgefüllt. Wichtig: Das Formular beschreibt den Unfallhergang – keine Schuldzuweisung. Beide Seiten unterschreiben, jeder behält eine Kopie.

✅ Tipp: Unfallbericht als App

Die App ‚e-CAS‘ (European Claims Accident Statement) ermöglicht das digitale Ausfüllen auf dem Smartphone – in mehreren Sprachen verfügbar und besonders hilfreich wenn die andere Partei kein Deutsch spricht.

Nach dem Urlaub: Was noch zu tun ist

  • Versicherung des Vermieters und eigene Reiseversicherung informieren
  • Alle Dokumente aufbewahren (Unfallbericht, Fotos, Polizeiprotokoll, Kostenbelege)
  • Bei Streit über Schadenersatz: Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren

Fazit

Ruhe bewahren, dokumentieren, den Vermieter informieren und den Unfallbericht korrekt ausfüllen – das sind die vier wichtigsten Schritte. Wer Vollkasko ohne Selbstbeteiligung gebucht hat, ist finanziell gut abgesichert und kann sich voll auf die Situation konzentrieren.